Allgemeine Geschäftsbedingungen
STARKsein
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen STARKsein, D.Schenk, Ludwig-Ehlers-Str. 16, 29549 Bad Bevensen (im nachfolgenden als STARKsein bezeichnet) und Verbrauchern (im Folgenden als Nutzer bezeichnet), die im Rahmen eines Vertragsabschlusses geschlossen werden. Vertretungsberechtigter Inhaber: Dieter Schenk. Kundenservice: info@starksein.fitness Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE255888942
2. Leistungen
2.1. Die Mitgliedschaft im STARKsein umfasst immer folgende Pakete (Startpaket, monatliche Mitgliedschaft) mit den folgend beschriebenen Leistungen:
2.1.1. einmaliges Startpaket: Das STARKsein Startpaket beinhaltet:
- einen persönlichen Welcome-Termin
- eine umfangreiche Statusbestimmung
- eine Trainingseinweisung
- Gebühr für Transponder
- Club App zur bequemen Buchung von Terminleistungen und weiteren Clubservices
2.1.2. monatliche Mitgliedschaft: Das Mitglied ist zum Eintritt in den gewählten Standort und zur Nutzung der Gerätetrainingsfläche, der Kraft- und Freihantelbereiche (KraftWERK), des Cardiotrainingsbereiches, Teilnahme an den vom STARKsein angebotenen eigenen Kursen (KursWERK) und PowerPlate-Training, zu den auf der Website (www.starksein.fitness) angegebenen Öffnungszeiten berechtigt. Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichnete, Angebote, wie im Punkt 2.2. beschrieben (ADD-ONs), Betreuung durch Trainer, sowie Leistungen des Startpakets.
2.2 Weiter werden, individuell wählbare, zusätzlich kostenpflichtige STARKsein Module und Zusatzleistungen, genannt „Add-ONs“, angeboten. Hierzu zählen insbesondere Solarium, Medi-Stream Massage, Getränke-Abo, Shake-50%-Abo, Nutzung der Sauna, elektronische Geräte, Körperanalysesysteme, Skillcourt, individuelle Trainerbetreuung, Best-Price Abo oder andere vergleichbare Zusatzangebote, welche nicht das Training an den allgemeinen Fitnessflächen gemäß Punkt 2.1.2 betreffen. Die vorstehende Aufzählung der „Add-ONs“ ist beispielhaft und nicht abschließend. Die jeweiligen Angebote können in Ihrer Verfügbarkeit variieren.
2.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
2.4 Für minderjährige Mitglieder (unter 18 Jahren) zeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.
2.5 Mitgliedschaften (gilt insbesondere für die Probezeit), die von Personen geschlossen werden, die Ihren dauerhaften Wohnsitz außerhalb des Einzugsgebietes (+/- 30km Umkreis) des Clubs haben, können vom Club abgelehnt werden.
3. Dauer und Kündigung
3.1 Das Vertragsverhältnis inklusive optionale Add-ONs wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
3.2 Kostenlose Testphase: Beiden Vertragspartnern steht es frei, das Vertragsverhältnis sowie optionale Add-ONs während der einmaligen, kostenlosen Testphase ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch die zur Verfügung gestellten Systeme bzw. Kündigungsbuttons aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ab diesem Tag können Leistungen nicht mehr beansprucht werden. Eventuell bereits bezahlte Gebühren und Beiträge werden dem Mitglied umgehend rückerstattet. Die kostenlose Testphase kann egal ob bei Anmeldung im STARKsein oder bei online Anmeldung pro Person ausnahmslos nur einmal genutzt werden. Wird kein Storno oder Auflösung während der kostenlosen Testphase ausgesprochen beginnt die erste Beitragsbuchung gem. Punkt 5. Der jeweilige Leistungsumfang eines optionalen ADD-ONs, sowie die Dauer der kostenlosen Testphasen werden auf den Angeboten und Vereinbarungen die hierfür gesondert unterzeichnet werden müssen, sowie den Aushängen, kommuniziert.
3.3 Kündigung: Das gesamte Vertragsverhältnis oder auch einzelne ADD-ONs sind von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar. Die Kündigung kann jederzeit durch die technisch zur Verfügung gestellten Systeme oder in Textform erfolgen. 3.3.1 Im Falle der Buchung des TREUEBONUS gilt ergänzend: Mit dem TREUEBONUS verzichtet das Mitglied für die Dauer von 11 Monaten auf die Kündigung der Mitgliedschaft. Der vereinbarte Kündigungsverzicht beginnt mit dem nächsten Monatsersten. Diese Vereinbarung wird ergänzend zur bestehenden Mitgliedschaft getroffen.
3.4 Gebuchte Prämien, Geschenke und Provisionen, welche von STARKsein dem Mitglied gutgebucht werden, werden bei Storno/Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht. Diese können im STARKsein verbraucht werden.
3.5 Sonderbestimmungen für Online-Mitgliedschaften inklusive Add-ONs mit Verbrauchern:
3.5.1. Die Fitnessmitgliedschaft kann auch über die Website von STARKsein abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird der Fitnessvertrag verbindlich abgeschlossen. Der Verbraucher erhält eine E-Mail mit der Mitgliedschaft inklusive seiner vorab gewählten Konditionen auf die von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält weiter einen Link, mit dem die persönlichen Daten bestätigt werden und der Online-Account aktiviert wird.
3.5.2. Verbraucher können Mitgliedschaften bei deren Abschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel zum Einsatz kommen, binnen 14 Tagen ab Mitgliedschaftsabschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher, STARKsein mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z.B. Einwurfeinschreiben, E-Mail) über den Entschluss, diese Mitgliedschaft zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
3.5.3. Wenn ein Verbraucher die Mitgliedschaft widerruft, zahlt STARKsein sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und binnen angemessener Frist zurück. Für diese Rückzahlung verwendet STARKsein die vom Verbraucher bei Vertragsabschluss bekannt gegebene Bankverbindung. In keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3.5.4. Wenn der Verbraucher eine Leistung während der Rücktrittsfrist in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts, ist jedoch mit dem in der ursprünglichen Mitgliedschaft vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist, die bei erstmaliger Anmeldung, einmalige kostenlose Testphase.
4. Zustandekommen einer Mitgliedschaft
4.1. Mit dem vollständigen Durchlaufen der online Mitgliedschaftsabschlussprozeduren, nimmt der Nutzer die von STARKsein gemachten Abschlussangebote an, sodass durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ die Mitgliedschaft verbindlich abgeschlossen wird. In weiterer Folge wird an die bekanntgegebene E-Mailadresse eine E-Mail mit der Mitgliedschaft, sowie den Allgemeinen Geschäfts- und den Datenschutzbestimmungen versendet.
4.2. Die Mitgliedschaftsabschlussprozedur für sonstige Angebote auf der Homepage (ADD-ONs) gestaltet sich wie folgt: Auswahl der oder des gewünschten Angebotes durch Anklicken des betreffenden Auswahlfeldes „kostenlose Testphase starten“. Die Mitgliedschaft kommt mit dem Klick auf das Feld „Kostenpflichtig bestellen“ zustande und Sie erhalten im Anschluss die entsprechende Bestätigung sowie die Mitgliedschaftsbedingungen auf die von Ihnen bekanntgegebene E-Mailadresse.
5. Betriebsunterbrechung
5.1 Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Trainingsfläche oder anderen Bereichen, sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig vorab per Aushang im Fitnessclub bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessclubbetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
6. Vorzeitige Vertragsauflösung
STARKsein kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung und Nachfrist von zumindest 14 Tagen; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Club oder des Betriebsgeländes; Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Club oder des Betriebsgeländes; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder Trainingsordnung, unberechtigte Missachtung von Weisungen des Clubpersonals. Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe gemäß Punkt 12.5., selbstständige gewerbliche Tätigkeit gemäß Punkt 14, sowie Weitergabe des STARKsein Transponders, oder anderweitigen Maßnahmen, um unbefugten Personen Zutritt zum STARKsein zu verschaffen oder ADD-ON Leistungen selbst zu erschleichen oder anderen nicht Berechtigten verfügbar zu machen.
7. Beiträge
7.1. Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten:
7.1.1 Eine Einmalzahlung für das „Startpaket“ wird mit der ersten Trainingsgebühr zur Zahlung fällig.
7.1.2 Die monatliche Trainingsgebühr ist erstmalig wie folgt zur Zahlung fällig: Wurde eine kostenlose Testphase vereinbart (pro Person nur einmal möglich), so ist der Zahlungsbeginn am Tag nach dem Ende der Testphase. Wurde keine kostenlose Testphase vereinbart, ist der Zahlungsbeginn der Tag des Vertragsabschlusses. Der erste Trainingsmonat wird anteilig nach Tagen berechnet. In den Folgemonaten erfolgt die Zahlung zum Ersten eines jeden Monats.
7.1.3 erweiterte Trainingsleistungen: sofern zutreffend - Die jährliche Zahlung „erweiterte Trainingsleistung“ ist erstmals nach 6 Monaten ab Vertragsbeginn fällig, in der Folge jeweils nach einem weiteren Jahr Vertragslaufzeit.
7.2 Soweit es zur Rückführung von Lastschriften kommt, obgleich das Mitglied STARKsein ein SEPA-Mandant erteilt hat, trägt das Mitglied die Kosten der Rücklastschrift. Bei einem erfolglosen Einzugsversuch des Mitgliedsbeitrages bei Mitgliedern, welche eine monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages mittels SEPA-Lastschrift gewählt haben, werden die von Seiten der Bank des Mitglieds als auch jene des STARKsein verlangten Rückläuferspesen an das Mitglied weiterverrechnet. Zusätzlich wird eine angemessene Bearbeitungsgebühr verrechnet. Diese ergibt sich aus dem Stundensatz des Sachbearbeiters und der tatsächlich angefallenen Bearbeitungszeit.
7.3 Das Mitglied hat im Falle des Zahlungsverzuges gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu leisten, sowie eine Mahngebühr zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und/oder ein Rechtsanwalt mit der Einbringung betraut. Die vom Mitglied verschuldeten, hierfür anfallenden Kosten, sind vom Mitglied zu tragen.
7.4 Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Verbraucherpreisindex für Deutschland oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn und zwar durch Vergleich der Bezugsgröße mit der für November des vorangegangenen Jahres verlautbarten Indexzahl. Die neue, nach Durchführung der jährlichen Wertsicherungsanpassung vorliegende Indexzahl stellt wiederum die Bezugsgröße für die weiteren jährlichen Änderungen dar.
8. Stilllegung
8.1 Weist das Mitglied nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzungen etc. (ausschließlich gesundheitliche Gründe) mindestens 4 Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung bis zu maximal 6 Monate beitragsfrei stillgelegt werden. Stilllegungen sind maximal bis zum ersten des laufenden Monats rückwirkend möglich. Optionale Add-ONs werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer entsprechend mit pausiert. Um eine Stilllegung in Anspruch zu nehmen muss das vom Club bereitgestellte Formular „Ruhezeitantrag“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
9. Aufklärung
9.1 Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von STARKsein weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Mitglied wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Es ist den Sicherheitsanweisungen des Personals und der Trainer stets Folge zu leisten.
9.2 Das Mitglied wurde von STARKsein darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Beitrag keine individuelle Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied ein zusätzliches Einweisungstraining gebucht werden.
10. Haftungsausschluss
10.1 STARKsein haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern desClubs oder sonstigen Personen, die STARKsein zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden STARKsein unverzüglich anzuzeigen.
10.2 Die zur Verfügung gestellten Spinde dürfen ausschließlich während der Trainingszeit im STARKsein verwendet werden. Am Ende des Tages werden alle noch versperrten Spinde vom STARKsein-Personal geöffnet.
10.3 Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der im STARKsein mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Das Mitglied verpflichtet sich daher seine persönlichen Sachen im STARKsein nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder in den Garderobekästen zu versperren. Die Garderobenkästen sind keine Wertschließfächer und es wird für Geldbeträge oder Wertgegenstände nicht gehaftet.
10.4 Fundsachen und zurückgebliebene Gegenstände in den Spinden oder im STARKsein werden nach 4 Wochen entsorgt. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.
11. Hausordnung / Trainingsregeln
Das Mitglied verpflichtet sich, die geltende Hausordnung und die Regelungen für das Training einzuhalten. Eine Abschrift der Hausordnung ist dem Vertrag beigelegt, sowie im STARKsein offen schriftlich verlautbart. Die Trainingsregeln sind ausgehängt und in den jeweiligen Bereichen aufgestellt.
12. Zutritt zum Club
12.1 Der Zutritt zum STARKsein ist nur während den kommunizierten Öffnungszeiten und nur mit dem STARKsein Transponder oder einem sonstigen zur Verfügung gestellten Zutrittsmedium möglich. Bei Verlust des STARKsein Transponders muss dieser auf Kosten des Mitglieds ersetzt werden.
12.2 Der Zutritt mit oder von Kindern unter 14 Jahren ist im STARKsein nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.
12.3 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Club anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
12.4 Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
12.5 Der Konsum, die Mitnahme, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Spirituosen, Zigaretten, Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im STARKsein verboten, dies gilt auch für das Einbringen von Waffen, explosiven Stoffen etc.
13. Datenschutz
Wir versichern Ihnen, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Der Datenschutzerklärung wurde durch eine gesonderte Bestätigung zugestimmt. Diese hängt weiters im STARKsein aus und befindet sich auf der Homepage unter https://www.fitness-bevensen.de/j/privacy. Änderungen der Anschrift, E-Mailadresse oder anderen relevanten Daten, sind STARKsein bekannt zu geben.
14. Selbstständige gewerbliche Tätigkeiten
Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit im STARKsein (z.B. als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit STARKsein ist untersagt.
15. Sonstiges
15.1 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Anweisungen des Personals, Sicherheitshinweise, Hausordnung usw. sind nur in deutscher Sprache verfasst bzw. verfügbar. Um die Sicherheit des Angebotes und Trainings zu gewährleisten, müssen die Anweisungen und Regeln verstanden werden.
15.2 Es gilt deutsches Recht.
15.3 Gegenüber Mitgliedern, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Deutschland beschäftigt sind, sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Sitz des Clubbetreibers liegt.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.
15.5 STARKsein ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Änderungen werden dem Kunden durch ein individuell adressiertes Schreiben oder elektronisch mitgeteilt (Änderungserklärung). In diesem Schreiben sind die Änderungen nachvollziehbar wiederzugeben. Gleichzeitig ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass er berechtigt ist, die Kündigung des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung zu erklären. Sofern der Kunde den Vertrag nicht binnen der Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungserklärung kündigt, werden nach Ablauf dieser Frist die Änderungen zu dem von STARKsein mitgeteilten Zeitpunkt für die bestehenden Verträge wirksam.
Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: AN: [Name des Unternehmens]
[Adresse]
[PLZ, Ort]
e-mail: [E-Mail-Adresse]
Tel: [Telefonnummer]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am ()/erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen